FAQ & Wissen
Das Auswärtige Amt hat einen hilfreichen Überblick auf seiner Internetseite veröffentlich, der sich mit den Themen Beglaubigung, Apostille und Legalisation befasst. Dort werden auch die einzelnen Verfahren dargestellt:
JVEG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Bei der Berechnung der Preise für das Dolmetschen und Übersetzen, orientieren wir uns am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung.
Das Honorar für das Dolmetschen beträgt für jede Stunde 85 EUR (je angefangene 30 Minuten).
Bei Einsätzen zwischen 23 und 6 Uhr, also nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen werden 20% Zuschlag erhoben. Sonstige Kosten wie Reisekosten, Verpflegungskosten, Kosten erforderlicher Vor-Anreise mit Übernachtungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Die Kosten für Übersetzungen werden in der Regel wie folgt berechnet:
- Grundlage für die Preisberechnung bildet eine Normzeile. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen.
- Einfache Texte und Dokumente in Word-Format werden ab 1,80 EUR pro Zeile berechnet
- Fachübersetzungen, z.B. juristische Texte ab 2,10 EUR pro Zeile.
Die Kostenberechnung ist somit abhängig von
- der Art des Dokumentes: z.B. ein einfacher Text oder fachsprachliche Ausarbeitung
- dem Umfang des Dokuments: z.B. einseitige Urkunde oder mehrseitiges Urteil
- der Ausgangs- und Zielsprache: z.B. enthält die deutsche Sprache sehr lange Worte („Einkommenssteuerausgleich“), deren Übersetzungen in der Zielsprache nicht einfach sind und einen längeren Text hervorbringen als der Ausgangstext im Deutschen.
Beispielsberechnung für eine einfache Übersetzung: Wenn ein Textdokument mit 1100 Anschlägen vorliegt und eine Normzeile, wie oben dargestellt, aus 55 Anschlägen besteht, ergibt das 20 Normzeilen. 20 Normzeilen zu jeweils 1, 80 EUR pro Zeile, ergeben 36 EUR (1100 / 55 = 20 x 1,80 EUR = 36 EUR netto). Hinzu kommt die Umsatzsteuer.
Die Kalkulation für einen Übersetzungsauftrag nehmen wir immer individuell vor. Wir unterbreiten Ihnen kostenfrei ein Angebot nachdem wir die zu übersetzenden Texte gesichtet haben. Sprechen Sie uns gern hierzu an!
Mit der Beglaubigung einer Übersetzung wird die Korrektheit und Vollständigkeit des übersetzten Dokumentes bestätigt. Es handelt sich dabei um wichtige Dokumente, die zur Vorlage bei einer staatlichen Stelle, wie einer Behörde oder einem Gericht, bestimmt sind. Daher dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von gerichtlich ermächtigten Übersetzer:innen vorgenommen werden.
Als gerichtlich ermächtigte Übersetzer:innen sind wir für die Beglaubigung befähigt.
Mit unserer Unterschrift, dem Beglaubigungs- oder Bestätigungsvermerk und unserem Stempel, bestätigen wir neben der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, auch die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original.
Die Kosten der Beglaubigung der übersetzten Texte hängen von der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten ab. Sie belaufen sich in der Regel zwischen 5 bis 29 EUR für die gesamte Übersetzung.