Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Turhan-Sprachdienste
§ 1 Allgemeines
- Vertrag
Diese AGB regeln die Grundlagen der Vertragsverhältnisse zwischen Turhan-Sprachdienste, geführt durch Hülya Turhan, Assessorin iur. und allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die Sprachkombination Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch (im Folgenden Turhan-Sprachdienste) und den Auftraggebenden (im Folgenden Kunden). Geschäftsadresse von Turhan-Sprachdienste ist Talstr. 22-24, 4. OG, 40217 Düsseldorf.
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Kunden als natürliche Personen (private natürliche Personen, Unternehmer: innen, Kaufmann/Kauffrau) und juristische Personen des öffentlichen- und des Privatrechts. Maßgebend ist die gültige Fassung dieser AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Regelungen sind nicht gültig. Es sei denn, beide Vertragsparteien einigen sich schriftlich und ausdrücklich auf abweichende Regelungen.
- Begriffsbestimmungen
- Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Verbraucher i.S.d. AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Dolmetschen meint die mündliche Sprachübertragung gesprochener Worte oder geschriebener Texte, die unmittelbar aus der vorgetragenen Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt übertragen werden.
- Übersetzen ist die schriftliche Sprachübertragung von Texten jeglicher Art aus der Ausgangssprache in die Zielsprache.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen – Angebot und Annahme
- Unverbindliches Angebot
Die Kunden können ein kostenfreies Angebot für die Durchführung einer Übersetzungs- oder Dolmetscherleistung sowie weiterer Leistungen wie z.B. redaktionelle Bearbeitung und Lektorat einholen. Dies kann schriftlich, telefonisch, per WhatsApp-Nachricht oder per E-Mail erfolgen. Mit einer Anfrage teilen die Kunden mit, welche Sprachdienstleistung sie in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Format wünschen. Dabei ist mitzuteilen, ob es sich hierbei um einen Eilauftrag handelt, bei der es um die Einhaltung einer bestimmten Frist geht.
- Bei Übersetzungsanfragen ist das Dokument als Word-Datei (oder andere Formate) oder als Foto mit der Anfrage zusammen zuzusenden, um den Umfang des Dokumentes, die Art des Dokumentes und die Ausgangs- und Zielsprachen für das Angebot konkret ermitteln zu können.
- Bei Dolmetscherleistungen sind nach Möglichkeit Textvorlagen zur Vorbereitung Turhan-Sprachdienste zur Verfügung zu stellen.
Turhan-Sprachdienste wird den Kunden zeitnahe ein Angebot in Textform (schriftlich per Brief, in Textform per E-Mail oder in einer WhatsApp-Nachricht) zukommen lassen. Darin werden alle wesentlichen Vertragsbestandteile aufgeführt und auf diese AGB, als Vertragsbestandteil verwiesen. Weitere Ergänzungen oder Fragen zum Angebot können mit den Kunden besprochen, geklärt und in das Angebot aufgenommen werden. Unverbindliche Informationen, allgemeine Leistungsbeschreibungen auf dieser Website, in Flyern, Broschüren oder sozialen Netzwerken, stellen kein Angebot von Turhan-Sprachdienste dar.
- Annahme
Sobald die Kunden das Angebot in Textform annehmen (schriftlich per Brief, in Textform per E-Mail oder per WhatsApp-Nachricht), kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande.
- Eine mündliche Angebotsannahme reicht nicht aus und ist daher nicht wirksam.
- Eine Vertragserweiterung bzw. Ergänzung nach Vertragsabschluss und auf Wunsch der Kunden ist möglich. Nachträglich zu berücksichtigenden Faktoren sind frühzeitig vorzubringen und dürfen die Vertragserfüllung, insbesondere die Abgabefrist nicht negativ beeinträchtigen oder zur grundlegenden Änderung des bestehenden Vertragsinhaltes führen.
- Leistungserfüllung
Nach Vertragsabschluss fertigt Turhan-Sprachdienste die Übersetzungsleistung vertragsgemäß an und sendet dem Kunden das Dokument zusammen mit der Rechnung zu. Sollten keine konkreten Absprachen (wie z.B. besondere Terminologien, Ausführungsform, Korrekturlesen, Layout) bestehen, fertigt Turhan-Sprachdienste grundsätzlich eine Arbeitsübersetzung an. Bei umfangreichen Übersetzungsarbeiten ab einem vereinbarten Entgelt von 100 EUR, erhalten die Kunden mit Vertragsabschluss eine Rechnung über eine vollständige oder teilweise Vorkasse des vereinbarten Honorars oder teilweise Abschlagzahlung für bereits erbrachte Teilleistungen. Dies wird individuell mit den Kunden abgesprochen.
- Nach der Fertigung und Übergabe der Übersetzungsarbeit, werden bei Bedarf Änderungs- und Korrekturwünsche umgesetzt.
- Bei Übersetzungsfehler behält sich Turhan-Sprachdienste das Recht vor, mindestens zwei Mal Nachbesserungen bzw. Nacherfüllung vorzunehmen. Turhan-Sprachdienste ist berechtigt, Übersetzungsmängel selbst zu beheben und das Dokument mängelfrei zu stellen.
- Die Nacherfüllung kann von der Zahlung der Leistung durch die Kunden abhängig gemacht werden.
- Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein, fehlschlagen oder durch den Kunden verweigert werden, ist eine Preisminderung möglich.
- Geringfügige Mängel in der Übersetzung, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, berechtigen die Kunden nicht zur Minderung des Honorars. Bei nicht-geringfügigen Übersetzungsfehlern sind die Kunden zum Rücktritt berechtigt.
- Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch. Sollte zur Verständigung und zum besseren Verständnis ein Text in türkischer Sprache erforderlich sein, wird dieser zusätzlich neben der deutschen Vertragssprache schriftlich formuliert.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Rechte und Pflichten
- Vertrag als Rechtsgrundlage
Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie für den Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistungen ist der jeweilige Vertrag.
- Besondere gesetzliche Verpflichtungen von Turhan-Sprachdienste
Turhan-Sprachdienste ist verpflichtet, alle angebotenen Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen sach- und fachgerecht nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung der allgemein beeidigten Dolmetscher: innen und ermächtigten Übersetzer: innen in Deutschland anzufertigen.
- Hülya Turhan ist allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die Sprachrichtungen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch. Den Eid hat sie vor dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf geleistet (§ 189 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)). Die Beeidigung ist gem. § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.
- Hülya Turhan ist gesetzlich zur Verschwiegenheit (§ 189 Abs. 4 GVG), Geheimhaltung (§ 37 Abs. 2 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW)), insbesondere nach den Vorschriften über die Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) besonders verpflichtet. Gemäß § 38 Abs. 1 JustG NRW besteht die Verpflichtung, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, Verschwiegenheit zu bewahren und Tatsachen, die bei der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, weder eigennützig zu verwerten noch Dritten mitzuteilen. Nach § 38 Abs. 2 Satz 3 JustG NRW ist die Übersetzerin oder der Übersetzer verpflichtet, die ihr oder ihm anvertrauten Schriftstücke sorgsam aufzubewahren und von ihrem Inhalt Unbefugten keine Kenntnis zu geben. Die Übersetzerermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden (§ 38 Abs. 2 Satz 1 und 2 JustG NRW).
- Fachkundige Partner
Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten ist Turhan-Sprachdienste berechtigt, fachkundige Partner zu beauftragen. Diese können z.B. Übersetzer: innen, Dolmetscher: innen, Lektor: innen und Redaktor: innen sein. Turhan-Sprachdienste trägt Sorge für die Auswahl der fachkundigen Partner und deren fachliche Eignung. Die fachkundigen Partner werden zur Einhaltung der Verschwiegenheit verpflichtet. Das Rechtsverhältnis zu den fachkundigen Partnern besteht nur mit Turhan-Sprachdienste.
- Mitwirkungspflichten der Kunden
Für Turhan-Sprachdienste hat die Umsetzung individueller Wünsche der Kunden Priorität. Insofern treffen die Kunden im eigenen Interesse umfassende Mitwirkungspflichten.
- Freistellung von Rechten Dritter
Die Kunden sind verantwortlich dafür, dass die zur Verfügung gestellten Texte, Werke und Daten frei von Rechten Dritter sind. Turhan-Sprachdienste ist nicht verpflichtet, das Material auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Diesbezüglich haften die auftraggebenden Kunden bei Verstößen gegen jegliche Schutz- und Verwertungsrechte, insb. Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter, ausschließlich. Die Kunden stellen Turhan-Sprachdienste diesbezüglich frei von jeglicher Haftung.
- Fachliche Wünsche der Kunden
Die Kunden teilen vor Vertragsabschluss unaufgefordert mit, welche besonderen Ausführungsformen sowie Fachterminologien sie wünschen und ob ein Druck und Veröffentlichung des übersetzten Textes z.B. in einer Broschüre, Prospekt, Flyer geplant ist. Vor dem Druck sind Turhan-Sprachdienste ein Korrekturabzug zur Freigabe zuzusenden. Diese Aspekte werden schriftlich in das Angebot mit aufgenommen und somit Vertragsbestandteil.
- Erforderliche Vorbereitungshandlungen
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung und zur entsprechenden Vorbereitung stellen die Kunden erforderlichen Materialien, Informationen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsmittel unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Verfügung. Die Übersetzung eines Ausgangstextes erfolgt, abhängig vom Kontext des Themenbereiches, wort- bzw. sinngemäß nach allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche. Gleiches gilt für Dolmetschertätigkeiten.
- Kunden die Dolmetscherleistungen in Auftrag geben, stellen Turhan-Sprachdienste zu ihrer Vorbereitung frühzeitig, spätestens 10 Tage vor Beginn der Tätigkeit, die erforderlichen Informationsmaterialien zur Verfügung.
- Beabsichtigen die Kunden Veranstaltungen unter Mitwirkung eines Dolmetschers Bild und / oder tontechnisch aufzuzeichnen, haben sie dies Turhan-Sprachdienste, noch vor Vertragsschluss in Textform darauf mitzuteilen. Es können für entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte gesonderte Vergütungen erhoben werden.
- Ansprechpartner
Turhan-Sprachdienste stellt sicher, dass die Kunden ab Vertragsabschluss und bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung an, eine(n) bestimmte(n) Ansprechpartner(in) haben.
- Termine und Fristen
Die Einhaltung der vereinbarten Termine und Fristen ist für die Vertragspartner verbindlich. Turhan-Sprachdienste informiert die Kunden unverzüglich, wenn sie die vereinbarten Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann. Sie wird gleichzeitig Terminvorschläge unterbreiten und diese mit den Kunden absprechen. Sollte es nach einer erneuten Terminverschiebung nicht möglich sein, die Leistung zu erstellen, ist Turhan-Sprachdienste berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits vorgenommene Zahlungen der Kunden zurückerstattet. Gesetzliche Regelungen über die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses bei Ausschluss der Leistungspflichten bleiben unberührt.
Turhan-Sprachdienste kann für Schäden, die durch Pflichtverletzungen der Kunden verursacht wurden, Ersatz verlangen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Pflichtverletzung der Kunden zu Fehlern und zur erheblichen Verzögerung der Leistungserfüllung führen, die Umsetzung der Leistung verhindert wird, Folgeaufträge anderer Kunden verzögert, nicht bearbeitet werden oder nicht angenommen werden können und dadurch ein materieller Schaden, wie z.B. Honorarausfall oder entgangener Gewinn entsteht.
- Freistellung von Rechten Dritter
- Leistungsübergabe
Die Leistungsübergabe erfolgt in der mit den Kunden vereinbarten Form. Die Übergabe der übersetzten Dokumente kann nach Absprache persönlich in der Geschäftsstelle von Turhan-Sprachdienste in der Talstr. 22-24, in 40217 in Düsseldorf erfolgen.
Sie kann über E-Mail, per Post (mit Einschreiben mit Rückschein), per Kurier oder auf einem anderen Wege erfolgen. Die Lieferung per E-Mail bzw. Post gilt als erfolgt, wenn ein Absende-Protokoll bzw. Auslieferungsbeleg bei der Post aufgegeben ist.
Bei technischen Problemen bei der Übermittlung der Übersetzungen (u.a. beim Server, Internet oder technische Ausfälle) auf Seiten der Kunden, die den reibungslosen Zugang der Dokumente verhindern, haften die Kunden.
- Mängelanzeige und Rügepflicht
Die Kunden sind verpflichtet, das übersetzte Dokument unverzüglich nach Übermittlung bzw. Erhalt auf Mängel in der Übersetzung zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen in Textform anzuzeigen und zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber sieben Werktage nach deren Feststellung in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen und zu rügen. Eine Haftung für spätere Mängelanzeigen nach Ablauf der genannten Fristen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus greifen gesetzliche Gewährleistungsregelungen.
- Abnahmeverzug
Lehnen die Kunden die Abnahme der Übersetzung ohne Angabe eines sachlichen Grundes ab, ohne die vereinbarte Vergütung beglichen zu haben, oder reagieren auf die Mitteilung der Übergabebereitschaft von Turhan-Sprachdienste innerhalb von 14 Tagen gar nicht, setzt Turhan-Sprachdienste eine 10-tägige Frist zur Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als erfüllt und der Zahlungsanspruch auf die gesamte Vergütung wird fällig.
- Vergütung – Zahlungsbedingungen – Verzug
Die Vergütung für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen von Turhan-Sprachdienste richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung.
- Dolmetschervergütung
Das Honorar für das Dolmetschen beträgt für jede Stunde 85 EUR. Je angefangene 30 Minuten wird der gesamte Stundensatz berechnet. Bei Einsätzen zwischen 23 und 6 Uhr, also nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen werden 20% Zuschlag erhoben. Sonstige Kosten wie Reisekosten, Verpflegungskosten, Kosten erforderlicher Vor-Anreise mit Übernachtungen, werden den Kunden in Rechnung gestellt.
- Vergütung für Übersetzungsleistungen
Die Vergütung für Übersetzungsleistungen werden individuell vereinbart. Die Preise verstehen sich in EUR. Die Preise werden gegenüber Verbraucher als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer als Gesamtpreis ausgewiesen. Die Preise für juristische Personen und Unternehmen sind Nettopreise, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Turhan-Sprachdienste ist berechtigt, insbesondere bei umfänglichen Aufträgen, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu fordern.
Grundlage für die Preisberechnung bei Übersetzungsleistungen bildet eine Normzeile. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen. Einfache Texte und Dokumente in Word-Format, die nicht erst noch editiert werden müssen, werden ab 1,80 EUR pro Zeile berechnet. Bei Fachübersetzungen wie z.B. juristischen Texten, wird die Normzeile mit 2,10 EUR berechnet.
Die Kostenberechnung wird immer individuell berechnet und ist somit abhängig von:
- der Art des Dokumentes: z.B. ein einfacher Text oder fachsprachliche Ausarbeitung
- dem Umfang des Dokumentes: z.B. einseitige Urkunde oder mehrseitiges Urteil
- der Ausgangs- und Zielsprache: z.B. enthält die deutsche Sprache sehr lange Worte („Einkommenssteuerausgleich“), deren Übersetzungen in der Zielsprache nicht einfach sind und einen längeren Text hervorbringen als der Ausgangstext im Deutschen.
Die Kosten für die Beglaubigung der übersetzten Texte hängen von der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten ab. Sie belaufen sich in der Regel zwischen 5 bis 29 EUR für die gesamte Übersetzung.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung zu erbringen. Dies ist zugleich der Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei umfangreichen Übersetzungsarbeiten erhalten die Kunden mit Vertragsabschluss eine Rechnung über eine vollständige oder teilweise Vorkasse des vereinbarten Honorars oder teilweise Abschlagzahlung für bereits erbrachte Teilleistungen.
- Dolmetschervergütung
- Rücktritt durch Kunden und Rückabwicklungskosten
Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. die Rückabwicklung des Vertrages ist nur möglich, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Er bedarf zumindest der Textform (Brief oder E-Mail). Der Rücktritt hat zur Folge, dass alle Kosten für bisher erbrachten Teilleistungen und angefallenen Aufwendungen durch die Kunden zu tragen sind. Die Parteien gewähren sich die erhaltenen Leistungen zurück.
- Rücktritt von Verträgen über Übersetzungsleistungen werden
- vor Beginn der Übersetzungsarbeit mit 20% der Auftragssumme berechnet,
- nach Beginn der Übersetzungsarbeit bei 50% Bearbeitungsstand mit 70 % der Auftragssumme berechnet,
- nach Beginn der Übersetzungsarbeit bei über 50 % Bearbeitungsstand mit 100 % der Auftragssumme berechnet.
Sollten vertragsgemäß zwischenzeitlich Aufwendungen durch Turhan-Sprachdienste zur Vorbereitung oder Umsetzung des Vertrages erfolgt sein, haben die Kunden die bereits angefallenen Kosten zu erstatten.
- Rücktritt von Verträgen über Dolmetscherleistungen und
Eilaufträgen
- 2 Wochen vor dem ersten Dolmetsch-Einsatztag werden 30% der Auftragssumme berechnet,
- 1 Woche vor dem ersten Dolmetsch-Einsatztag werden 60% der Auftragssumme berechnet,
- Ab 4 Tage vor dem ersten Dolmetsch-Einsatztag besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr. Die Kunden schulden in diesem Fall die vollständige Vergütung.
Sollten vertragsgemäß zwischenzeitlich Aufwendungen durch Turhan-Sprachdienste zur Vorbereitung oder Umsetzung des Vertrages erfolgt sein, haben die Kunden die bereits angefallenen Kosten zu erstatten.
- Rücktritt von Verträgen über Eilaufträgen
Bei einem Rücktritt von Verträgen über Eilaufträge durch Kunden sind die bis zur Rücktrittserklärung getätigten Aufwendungen, Vorbereitungen und durchgeführten Arbeiten, zu entgelten.
- Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Rücktritt von Verträgen über Übersetzungsleistungen werden
- Verjährung von Ansprüchen
Die Ansprüche der Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln am Vertragsgegenstand, verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Übersetzungsleistung an die Kunden.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
Zur Erfüllung des Vertragszwecks räumen die Kunden Turhan-Sprachdienste sämtliche erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte an den überlassenen Inhalten ein. Insbesondere umfasst dies die Gestattung, die überlassenen Inhalte entsprechend dem Vertragszweck zu vervielfältigen, umzugestalten und unter Wahrung entsprechender Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten und zu archivieren.
Bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen Turhan-Sprachdienste gegenüber den Kunden, behält sie sich sämtliche ausschließliche Nutzungsrechte (materiell-geistiges Eigentum) aus dem Vertragsverhältnis an der Übersetzungsleistung vor.
§ 5 Haftungsregelungen, Beschränkung, Ausschluss
- Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Klausel. Turhan-Sprachdienste haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt bei:
- Vorsatz oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung (deliktische Produzentenhaftung). Dies trifft nicht auf Kardinalspflichten zu, denn diese sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Mithin stellen diese die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten dar, für die auch eine Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit greift, (BGH, Urteil des VIII Zivilsenats, vom 20.07.2005, Az: ZR 121/04),
- der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
- Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit
- Die Entlastungsmöglichkeit bleibt unberührt, sofern glaubhaft gemacht wird, dass Turhan-Sprachdienste den nötigen Sorgfaltsmaßnahmen gefolgt ist. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, wird die Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insofern ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispielsweise ist das der Fall bei einem auf Übersetzungsfehler basierenden Neudruck einer Broschüre. Die Haftung bei atypischen Schäden oder ungewöhnlichen Schadenskonstellationen wird ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverluste erfolgt nur bis zu dem Betrag, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
- Haftungsausschluss
Die Haftung ist ausgeschlossen:
- wenn eine fehlerhafte Übersetzung gedruckt wurde und dadurch Schäden entstanden sind, ohne Turhan-Sprachdienste zuvor die Planung eines Druckes der übersetzten Texte mitgeteilt zu haben und ihr vor dem Druck einen Korrekturabzug zur Freigabe zugesandt zu haben,
- bei Schäden, die durch höhere Gewalt, Problemen beim Versenden oder Verschicken (technische Probleme, Post- und Transportwege) und außerhalb des Wirkungs- und Verantwortungsbereiches von Turhan-Sprachdienste entstehen,
- für Schäden, die ihre Grundlage im Wirkungs- und Verantwortungsbereich der Kunden haben wie z.B. Probleme bei der technischen und auch schriftlichen Versendung von unvollständigen, falschen Texten und Dateien oder missverständliche Kommunikation und Vorgaben.
§ 6 Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB
Turhan-Sprachdienste verarbeitet Daten von Kunden nur im Rahmen Ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Die Datenschutzerklärung ist Teil der AGB und hier einsehbar.
Zu den besonderen gesetzlichen Verpflichtungen von allgemein beeidigten Dolmetschern und ermächtigten Übersetzern, u.a. zur Verschwiegenheit, Geheimhaltung und sorgsamem Umgang mit Daten von Kunden, siehe obige Ausführungen unter § 3 Leistungsbeschreibung, Rechte und Pflichten.
Änderungen der AGB werden durch Turhan-Sprachdienste in Textform bekannt gegeben. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Verbraucher sind, werden diese neben den Änderungen der AGB auch auf ihr Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen. Sollte innerhalb von sechs Wochen nach Änderungsankündigung kein Widerspruch erfolgen, gilt die Änderung als genehmigt. Der Widerspruch hat gegenüber von Turhan-Sprachdienste schriftlich oder mit einer E-Mail zu erfolgen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Turhan-Sprachdienste ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, greifen insoweit allgemeine gesetzliche Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
Stand: Dezember 2021